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Plakate zur neuen Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Für alle die mit Gefahrstoffen zu tun haben, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nun Plakate veröffentlicht, welche eine Gegenüberstellung der alten Kennzeichnung zur neuen Kennzeichnung darstellen. Gerade damit sich die Arbeitnehmer an die neue Gefahrstoffkennzeichnung gewöhnen, bietet es sich an, diese oder ähnliche Plakate im Betrieb aufzuhängen.

Ziel der Kennzeichnungsänderung ist es, dass in Zukunft alle chemische Stoffe und Gemische weltweit identisch gekennzeichnet und eingestuft werden. Deshalb löst nun das Global Harmonisierte System (GHS) die bisherigen Kennzeichnung ab und wurde so auch ins EU-Recht übernommen.

Die Regelung betrifft physikalisch-chemische und Umweltgefahren, Brand- und Explosionsgefahren sowie Gesundheitsgefahren. Für die Änderung wurden neue Piktogramme eingeführt, welche visuell auf die jeweilige Gefahr hinweisen. Hier hat man sich nun von den bisher mit orangenem Hintergrund versehenen Piktogrammen verabschiedet und wechselte zu einer rot umrandeten Raute mit weißer Fläche und schwarzem Symbol. Sicherlich von Vorteil ist, dass viele der alten Gefahrensymbole sich identisch in der neuen Kennzeichnung wiederfinden.

Spätestens seit dem 01.06.2015 müssen alle Zubereitungen und Gemische mit der neuen Kennzeichnung versehen sein.

Download und weiterführende Links
Die Plakate können auf der Webseite des DGVU bestellt (Suchwort: Plakat) oder als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Die Downloadlinks finden Sie auch hier:

Plakat: Physikalisch-chemische Gefahren und Umweltgefahren
Plakat: Brand- und Explosionsgefahren
Plakat: Gesundheitsgefahren

Weitere Infos gibt es auch auf der Webseite des BfGA (Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz)